Rechtsprechung
LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 272/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Vergütung der nach Einreichung der Abrechnungen geltend gemachten Leistungen; Nachträgliche Geltendmachung und Abrechnung der Nr. 5 Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM); Prozentuale Vergütungsabschläge als Sanktion für verspätete Abrechnung ohne erkennbare ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 30.04.2003 - S 43 KA 2376/01
- LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 272/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist zur Vorlage einer …
Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 272/05
In einem anderen Verfahren (Az.: B 6 KA 19/04 R) habe sich das BSG mit der Frage befasst, ob Ausschlussfristen für die Vorlage der Quartalsabrechung wirksam seien, und ob verspätete Abrechnungen von der Honorierung ausgeschlossen werden dürften.Die Beklagte verweist insoweit auf das auch von Klägerseite zitierte Urteil des BSG vom 22. Juni 2005, Az.: B 6 KA 19/04 R.
Es handelt sich bei der Frist zur Vorlage um eine materielle Ausschlussfrist (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, Az.: B 6 KA 19/04 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 19; LSG Baden-Württemberg vom 16.07.03, Az.: L 5 KA 2935/01).
Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zum Urteil des BSG vom 22. Juli 2005, Az.: B 6 KA 19/04 R, (= SozR 4-2500 § 85 Nr. 19).
- BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 21/04 R
Kassenärztliche Vereinigung - keine Rücknahme von bestandskräftigen …
Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 272/05
Dieses Verfahren wurde mit Beschluss vom 27. September 2004 im Hinblick auf ein beim Bundessozialgericht (BSG) anhängiges Verfahren (Az.: B 6 KA 21/04 R) zum Ruhen gebracht, bei dem es unter anderem um die Anwendbarkeit des § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X gegangen war.Die in der Sache B 6 KA 21/04 R ergangene Entscheidung des BSG kläre nicht die im vorliegenden Verfahren zu beantwortenden Fragen.
Der Senat hatte in dem vorliegenden Rechtsstreit in Übereinstimmung mit den Parteien im Hinblick auf das damals beim BSG anhängige Verfahren mit dem Az.: B 6 KA 21/04 R das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
Im Hinblick auf das vorgenannte Urteil des BSG (Az.: B 6 KA 21/04 R) wäre es aber nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Beklagte in dem Bemühen, die Belastung der Gesamtvergütung mit Nachzahlungen für die Vergangenheit so gering wie möglich zu halten, die Nachvergütung abgelehnt hätte.
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 272/05
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der vor dem 2. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S.116 f.).
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R
Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung - …
Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 272/05
In der vom BSG zwischenzeitlich mit Urteil vom 22. Juni 2005 entschiedenen Sache war es um die Nachvergütung von in den bereits bestandskräftig abgerechneten Quartalen 1/95 bis 4/97 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen zu einem Punktwert von 10 DPf im Hinblick auf BSGE 83, 205; 84, 255 und 89, 1 gegangen. - BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 16/97 R
Vertragsarzt - Honorar - keine Sozialleistung - Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10 …
Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 272/05
Da es sich beim vertragsärztlichen Honorar nicht um eine Sozialleistung handelt, findet § 44 Abs. 2 S.2 SGB X Anwendung (ebenso BSGE 82, 50), sodass die Kassenärztliche Vereinigung bezüglich der Rücknahme bzw. der Neufestsetzung des Honorars eine Ermessensentscheidung treffen muss. - LSG Baden-Württemberg, 16.07.2003 - L 5 KA 2935/01
Ausschlussfristen für Einreichung der Abrechnungsunterlagen in der …
Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 272/05
Es handelt sich bei der Frist zur Vorlage um eine materielle Ausschlussfrist (vgl. BSG…, Urteil vom 22. Juni 2005, Az.: B 6 KA 19/04 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 19; LSG Baden-Württemberg vom 16.07.03, Az.: L 5 KA 2935/01).
- LSG Bayern, 04.12.2013 - L 12 KA 139/12
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarabrechnung - Abrechnungsfristen und …
Eine nachträgliche Abrechnung bzw. Umsetzung von einzelnen Leistungen sei nach dem Honorarverteilungsvertrag und den Abrechnungsbestimmungen der Beklagten nicht möglich (vgl. Urteil vom 06.12.2006 des Bayerischen Landessozialgerichts, Aktenzeichen L 12 KA 272/05).Auch das Bayerische Landessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 06.12.2006 (Aktenzeichen L 12 KA 272/05) ausgeführt, dass eine Nachvergütung einzelner vom Vertragsarzt aus welchem Grund auch immer (zum Beispiel einfaches Vergessen, Irrtum über die Abrechenbarkeit) nicht fristgerecht mit der Quartalsabrechnung geltend gemachter Leistungen ausscheide.
Es sei ferner zu betonen, dass das Urteil vom 06.12.2006 des Bayerischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen L 12 KA 272/05) gerade nicht erläutere, dass eine nachträgliche Abrechnung bzw. Umsetzung von einzelnen Leistungen nach dem Honorarverteilungsvertrag und den Abrechnungsbestimmungen der Beklagten nicht möglich sei.
Das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 06.12.2006 (L 12 KA 272/05) sei sehr wohl auf den vorliegenden Fall anwendbar.
- LSG Bayern, 08.07.2015 - L 12 KA 9/14
Operateur im Sinne der Nr. 8 der Präambel zu Kapitel 31.2.1 - ambulante …
Eine nachträgliche Abrechnung bzw. Umsetzung von einzelnen Leistungen sei nach dem Honorarverteilungsvertrag und den Abrechnungsbestimmungen der KVB nicht möglich (vgl. Urteil des BayLSG vom 06.12.2006, Az.: L 12 KA 272/05). - LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13
Abrechnungsausschluss, Abrechnungsbestimmungen
Die Beklagte verwies zudem auf ein Urteil des Senats vom 06.12.2006, L 12 KA 272/05, wonach eine nachträgliche Änderung einzelner Leistungen nicht möglich sei. - SG München, 04.02.2015 - S 38 KA 548/13
Vergütung der PC-Pauschale eines Krankenhauses
Diese Abrechnungsbestimmungen seien von den Sozialgerichten (BSG, Urteil vom 29.08.2007, Az. B 6 KA 29/06 R; Bay LSG, Urteil vom 06.12.2006, Az. L 12 KA 272/05) rechtlich nicht beanstandet worden.Die entsprechenden Abrechnungsbestimmungen waren mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren (BSG, Urteil vom 29.08.2007, Az. B 6 KA 29/06 R; Bay LSG, Urteil vom 06.12.2006, Az. L 12 KA 272/05) und wurden im Ergebnis für rechtlich zulässig angesehen.